Für Feststellanlagen – Auf- und Unterputz
Gemäss Brandschutzvorschriften müssen Feststellanlagen an Feuer- und Rauchschutzabschlüssen mit einem zusätzlichen Handauslösetaster ausgestattet sein. Durch Betätigen des Tasters wird die Schliessung der Feuer- oder Rauchschutztür bzw. des Tores ausgelöst.
Die Tasterfläche ist rot auszuführen und mit „Tür schliessen“ oder einer gleichwertigen Beschriftung zu kennzeichnen. Der Handauslösetaster muss gut sichtbar, leicht zugänglich und in unmittelbarer Nähe des Abschlusses montiert sein. Dabei darf er durch die geöffnete Tür nicht verdeckt werden.
Empfohlene Montagehöhe: ca. 1,40 m ± 0,20 m über Fertigfussboden.