Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der GLAMETEC GmbH

1. Geltungsbereich

Unseren Angeboten und Vereinbarungen liegen ausschliesslich die nachfolgenden Bedingungen zugrunde. Abweichende Bedingungen des Bestellers oder sonstige individuell getroffene Vereinbarungen, die von unseren nachfolgenden Bedingungen abweichen, sind nur verbindlich, wenn wir sie schriftlich bestätigen.

2. Auftragserteilung

Die Produkte und Preise im Onlineshop gelten als Angebot. Dieses Angebot steht jedoch immer unter der den Vertrag auflösenden Bedingung einer Lieferunmöglichkeit oder einer fehlerhaften Preisangabe.

Alle Bestellungen, Vereinbarungen, einschliesslich etwaiger Ergänzungen, Abänderungen und Nebenabreden werden erst mit unserer schriftlichen Bestätigung verbindlich. Der Besteller prüft den Inhalt schriftlicher Auftragsbestätigungen und hat eventuelle Unstimmigkeiten unverzüglich zu melden. Die Angaben in unseren Verkaufsunterlagen, einschliesslich E-Shop (Zeichnungen, Abbildungen, Masse, Gewichte und sonstige Leistungen) sind nur als Richtwerte zu verstehen und stellen keine verbindliche Zusicherung von Eigenschaften dar, es sei denn, sie werden schriftlich ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Warenmuster werden grundsätzlich gegen Berechnung geliefert und werden bei Rückgabe innert einem Monat nach Verrechnung entsprechend gutgeschrieben, die Versandkosten sind kostenpflichtig.

3. Lieferzeit und Verzug

Soweit nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet, sind Lieferfristen Richt-Angaben, um deren Einhaltung wir jedoch bemüht sind. Ereignisse höherer Gewalt, wozu auch Streik, Betriebsstörungen jeder Art, Beschädigungen auf dem Versandwege oder Rohmaterialmangel gehören  (auch bei unseren Vorlieferanten), berechtigen uns, die Erfüllung übernommener Leistungsverpflichtungen hinauszuschieben oder vom Vertrag ganz oder teilweise nach unserem Ermessen zurückzutreten. Teillieferungen sind möglich und können separat berechnet werden. Schadenersatzforderungen wegen verspäteter Lieferungen werden grundsätzlich nicht anerkannt.

4. Preise

Für alle Lieferverträge gelten die in unserem Angebot bzw. in unserer Auftragsbestätigung angegebenen Preise und sind dementsprechend massgebend. Im Falle von unvorhergesehenen Preisveränderungen seitens unserer Vorlieferanten und Fabrikanten aufgrund Materialpreisveränderungen und Währungsanpassungen behalten wir uns vor, auf Basis dieser Veränderung eine Preisanpassung vorzunehmen. Die aktuellen Preise sind im Online-Shop publiziert und können ohne vorhergehende Ankündigung jederzeit geändert werden. Für Aufträge innerhalb der Schweiz beträgt die Netto-Mindestfaktura pro Bestellung CHF 50.00, für Lieferungen ins Ausland beträgt die Netto-Mindestfaktura Euro 120.-. Für Warenlieferungen unter diesem Wert wird zusätzlich die Differenz fakturiert. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung ab GLAMETEC GmbH vereinbart. Alle aufgeführten Preise verstehen sich exkl. Versandkosten und MWSt.

5. Verpackung

Transportverpackungen und alle sonstigen Verpackungen nach Massgabe der Verordnung werden nicht zurückgenommen. Die Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet.

6. Versand und Transportschäden

Die Gefahr geht – auch bei portofreier Lieferung – auf den Besteller über, wenn die Ware dem Versandbeauftragten übergeben wird oder auf ein von uns eingesetztes Fahrzeug verladen worden ist. Wir sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, Lieferungen im Namen und auf Rechnung des Bestellers zu versichern. Bei Transportschäden hat der Besteller unverzüglich eine Bestandesaufnahme bei den zuständigen Stellen zu veranlassen und uns zu benachrichtigten. Sichtbare Transportschäden sind beim Empfang der Ware auf dem Frachtbrief zu dokumentieren, in diesem Falle kann sonst für unbeanstandeten Empfang kein Schadenersatz geltend gemacht werden. 

7. Kreditwürdigkeit

Stellt sich nach Abschluss eines Vertrages heraus, dass unser Zahlungsanspruch durch mangelnde Zahlungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird, so sind wir berechtigt, die Ware  gegen Vorauszahlung zu liefern oder innerhalb angemessener Frist, Sicherheit zu verlangen. Kommt der Käufer diesem Verlangen nicht nach, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

8. Zahlungsbedingungen

Wenn nichts anderes vereinbart ist, müssen die Zahlungen in Schweizer Franken geleistet werden.

Bei Vorauskasse erfolgt die Lieferung oder Fertigung von Sonderartikeln erst nach Eingang der Zahlung.

Lieferungen gegen Rechnung sind, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde, ab Rechnungsdatum innerhalb von 30 Tagen netto zahlbar.  Unberechtigte Abzüge werden nachbelastet. Ab dem Tage der Zielüberschreitung stehen uns Verzugszinsen in der Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz zu. Wird ein fälliger Betrag nach Mahnung nicht bezahlt, so werden alle noch offenstehenden Rechnungsbeträge sofort fällig. Wir haben das Recht, deren sofortige Zahlung zu verlangen.

9. Schutzrechte

An Abbildungen, Zeichnungen, Offerten und sonstigen von uns zur Verfügung gestellten Unterlagen behalten wir uns alle Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese dürfen ohne unsere Einwilligung oder die der jeweiligen Rechtsinhaber Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind auf Verlangen unverzüglich an uns zurückzusenden. Für die Reproduktion jeglicher Elemente ist die schriftliche Zustimmung der Urheberrechtsträger im Voraus einzuholen. Werden bei der Anfertigung von Produkten nach Zeichnungen, Mustern oder sonstigen Angaben des Bestellers Schutzrechte Dritter verletzt, so stellt der Besteller uns von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.

10. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur Erfüllung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller vor. Der Besteller ist berechtigt, diese Waren im ordnungsgemässen Geschäftsgang zu veräussern, solange er seinen Verpflichtungen nachkommt. Er darf jedoch die Vorbehaltsware weder verpfänden, noch zur Sicherheit übereignen. Bei Zahlungsverzug des Bestellers sind wir berechtigt, auch ohne Ausübung des Rücktrittsrechts und ohne Nachfristsetzung, auf Kosten des Bestellers die einstweilige Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen. Werden unter unserem Eigentumsvorbehalt stehende Waren mit anderen beweglichen Gegenständen zu einer einheitlichen Sache verbunden und ist die Sache als Hauptsache anzusehen, so gilt vereinbart, dass der Besteller uns anteilmässig Miteigentum überträgt, soweit die Hauptsache dem Besteller gehört. Der Besteller verwahrt das Miteigentum für uns. Bei Pfändungsmassnahmen oder sonstigen Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Besteller uns sofort zu benachrichtigen und ggf. unaufschiebbare Interventionsmassnahmen sofort auf eigene Kosten zu veranlassen.

11. Haftung für Mängel und Garantie

Beanstandungen sofort erkennbarer Mängel, insbesondere der Vollständigkeit der Lieferung, werden nur innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware berücksichtigt. Für Mängel der Ware haften wir wie folgt: Wir verpflichten uns, nach unserer Wahl Mängel der Verkaufssache entweder durch Nachbesserung oder Lieferung einer neuen mangelfreien Ware zu beheben. Im Übrigen leisten wir Garantie im Rahmen der SIA-Bestimmungen. Massgeblich für die Garantiedauer der Handelswaren sind die Hersteller der Produkte. Schadenersatzansprüche und Haftung sind ausgeschlossen, soweit sich aus diesen Bedingungen nichts anderes ergibt.

12. Warenrücknahme

Die Rücknahme von Waren erfolgt nur nach vorgängiger Einwilligung der GLAMETEC GmbH  und unter Vorweisung von Rechnungs- oder Lieferscheinkopie. Die Ware muss sich in sauberem, verkaufsfertigen Zustand befinden und in der Originalverpackung ggf. mit Werksanleitungen, kompletten Zubehör etc. verpackt sein. Waren ausser Lagersortiment, Spezialanfertigungen etc. können nicht oder nur zu den Konditionen des Herstellers zurückgenommen werden. Die Höhe der Gutschrift für Retouren bleibt vorbehalten. Die Gutschrift ist durch Warenbezüge auszugleichen. Die Anlieferung erfolgt ausnahmslos franko GLAMETEC GmbH. Für Beschädigungen und Verlust bei Retoursendungen haftet der Absender. 

13. Datenschutz

Die Datenschutzerklärung ist integrierter Bestandteil dieser AGB. Mit der Akzeptanz dieser ABGs erklären Sie, auch der Datenschutzerklärung zuzustimmen.

14. Erfüllungsort und Gerichtstand

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist unser Geschäftssitz. Gerichtsstand für alle Ansprüche ist das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht. Wahlweise sind wir aber auch berechtigt, an dem für den Sitz des Bestellers zuständigen Gericht zu klagen. Auf das Rechtsverhältnis mit dem Besteller findet ausschliesslich das Recht der Schweiz Anwendung.

Stand:  Oktober 2019

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